Wir leben den Traum vom Fahren!
In unserer Fahrschule stehen Ihnen 150 PS in der Klasse B oder 450 PS in der Klasse C als Fahrschulfahrzeug zur Verfügung!
Mit dem LKW-Führerschein können Sie bei uns die
Beschleunigte Grundqualifikation gemäss BKrFQV absolvieren.
Intensivkurse in allen Klassen
Wir bieten intensive Ausbildung in Wochenkursen!
Wir unterrichten seit vielen Jahren erfolgreich Fahrschüler und bereiten Sie mit viel Einfühlungsvermögen und Geduld auf die theoretische und praktische Prüfung vor.
Unsere Fahrlehrer machen Sie mit vielen typischen Fahrsituationen vertraut und geben Ihnen das notwendige Wissen.
Egal ob als zukünftiger Motorrad-, PKW-, LKW- oder Bus-Fahrer.
Checklisten
Das benötigen Sie zur Erlangung des Prüfauftrages beim TÜV:
Klasse A und B
- Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
mind. 9h a 45min. - Sehtest - z.B. beim Optiker (Gültigkeit 2 Jahre)
- Antrag bei der Behörde über deren Antragsformular
Klasse C/CE, C1/C1E
- Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
mind. 9h a 45min. - Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen gemäß Anlage 6 FeV
beim Augenarzt oder Betriebsmediziner (Gültigkeit 2 Jahre) - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 FeV
beim Hausarzt oder Betriebsmediziner (Gültigkeit 1 Jahr) - IHK-Bescheinigung über die Grundqualifikation - 4Wochen Lehrgang
oder
Weiterbildungsnachweis – 5 Module - Zusätzlich für unter 21 Jährige Auszubildende bei Klasse C/CE eine MPU bei Betriebsmediziner oder Begutachtungsstelle
- Antrag bei der Behörde über deren Antragsformular
Klasse D/DE
- Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
mind. 9h a 45min. - Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen gemäß Anlage 6 FeV
beim Augenarzt oder Betriebsmediziner (Gültigkeit 2 Jahre) - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 FeV
beim Hausarzt oder Betriebsmediziner (Gültigkeit 1 Jahr) - Leistungspsychologische Untersuchung beim Betriebsarzt (Gültigkeit 1Jahr)
- IHK-Bescheinigung über die Grundqualifikation - 4 Wochen Lehrgang
oder Weiterbildungsnachweis –
5 Module - Zusätzlich für unter 23 Jährige Auszubildende bei Klasse D/DE eine MPU bei Betriebsmediziner oder Begutachtungsstelle
- Antrag bei der Behörde über deren Antragsformular
Theorie & Praxis
Theoretischer Grundstoff
Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Grund- und Zusatzstoff, den jeder Fahrschüler/in lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.
Praktischer Unterricht
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über Ihre einzelnen Ausbildungsschritte. Von der Grundstufe über die Sonderfahrten bis zur Reifestufe können Sie so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen.
Für die Ausbildungsfahrten der Grund-und Reifestufe ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
In der Ausbildungsstufe Sonderfahrten sind vorgeschrieben:
Beschleunigte Grundqualifikation gem. BKrFQV
Der Besitz des LKW- oder Bus Führerscheins ist nicht ausreichend um im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr als Fahrer tätig zu sein.