Für Neu- und Quereinsteiger, die zukünftig Kraftfahrzeuge der Fahrerlaubnis-Klassen C1/C1E oder C/CE fahren möchten.
Vorausgesetzt ist der gewerbliche Transport:
Also die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern, auch zu eigenen Zwecken.
Nur wenn Sie Material, Ausrüstung oder Maschinen transportieren, die sie zur Ausübung Ihres Berufes benötigen und das Fahren nicht Ihre Haupttätigkeit ist benötigen Sie keine Ausbildung
nach BKrfQG.
Auch wenn Sie nicht gewerblich fahren, benötigen Sie einen Schulungsnachweis für Ladungssicherung und unterliegen der Unterweisungspflicht für Fahrtenschreiber gemäß VO EU 165/2014 Art.33 (1) !
Termine auf Anfrage:
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung.
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