Fahrschule

Fahrschule aller Klassen
mit uns gut ausgebildet zum Führerschein


Mit unserem topmodernen Fuhrpark ERFOLG ERFAHREN!

Wir leben den Traum vom Fahren!

In unserer Fahrschule stehen Ihnen 150 PS in der Klasse B oder 450 PS in der Klasse C als Fahrschulfahrzeug zur Verfügung!

Mit dem LKW-Führerschein können Sie bei uns die Beschleunigte Grundqualifikation gemäss BKrFQV absolvieren.

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Intensivkurse in allen Klassen

Wir bieten intensive Ausbildung in Wochenkursen!

Wir unterrichten seit vielen Jahren erfolgreich Fahrschüler und bereiten Sie mit viel Einfühlungsvermögen und Geduld auf die theoretische und praktische Prüfung vor.

Unsere Fahrlehrer machen Sie mit vielen typischen Fahrsituationen vertraut und geben Ihnen das notwendige Wissen.

Egal ob als zukünftiger Motorrad-, PKW-, LKW- oder Bus-Fahrer.

Checklisten


Das benötigen Sie zur Erlangung des Prüfauftrages beim TÜV:

Klasse A und B

  1. Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule
  2. gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  3. aktuelles biometrisches Lichtbild
  4. Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    mind. 9h a 45min.
  5. Sehtest - z.B. beim Optiker (Gültigkeit 2 Jahre)
  6. Antrag bei der Behörde über deren Antragsformular


Klasse C/CE, C1/C1E

  1. Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule
  2. gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  3. aktuelles biometrisches Lichtbild
  4. Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    mind. 9h a 45min.
  5. Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen gemäß Anlage 6 FeV
    beim Augenarzt oder Betriebsmediziner (Gültigkeit 2 Jahre)
  6. Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 FeV
    beim Hausarzt oder Betriebsmediziner (Gültigkeit 1 Jahr)
  7. IHK-Bescheinigung über die Grundqualifikation - 4Wochen Lehrgang
    oder
    Weiterbildungsnachweis – 5 Module
  8. Zusätzlich für unter 21 Jährige Auszubildende bei Klasse C/CE eine MPU bei Betriebsmediziner oder Begutachtungsstelle
  9. Antrag bei der Behörde über deren Antragsformular




Klasse D/DE

  1. Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule
  2. gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  3. aktuelles biometrisches Lichtbild
  4. Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    mind. 9h a 45min.
  5. Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen gemäß Anlage 6 FeV
    beim Augenarzt oder Betriebsmediziner (Gültigkeit 2 Jahre)
  6. Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 FeV
    beim Hausarzt oder Betriebsmediziner (Gültigkeit 1 Jahr)
  7. Leistungspsychologische Untersuchung beim Betriebsarzt (Gültigkeit 1Jahr)
  8. IHK-Bescheinigung über die Grundqualifikation - 4 Wochen Lehrgang
    oder  Weiterbildungsnachweis –
    5 Module
  9. Zusätzlich für unter 23 Jährige Auszubildende bei Klasse D/DE eine MPU bei Betriebsmediziner oder Begutachtungsstelle
  10. Antrag bei der Behörde über deren Antragsformular




Theorie & Praxis


Theoretischer Grundstoff


Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Grund- und Zusatzstoff, den jeder Fahrschüler/in lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.

 

Praktischer Unterricht


Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über Ihre einzelnen Ausbildungsschritte. Von der Grundstufe über die Sonderfahrten bis zur Reifestufe können Sie so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen.

Für die Ausbildungsfahrten der Grund-und Reifestufe ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.

 

In der Ausbildungsstufe Sonderfahrten sind vorgeschrieben:

  • B auf C; C auf CE

    • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
    • 2 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
    • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
  • C1 und C1E im gemeinsamen Ausbildungsgang

    Solo:

    • 1 Stunde à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
    • 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn

    Zug:

    • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
    • 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
    • 2 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
  • C und CE im gemeinsamen Ausbildungsgang

    Solo:

    • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
    • 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn

    Zug:

    • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
    • 2 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
    • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
  • B und A1, A2, A

    • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
    • 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
    • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

    Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1 oder A2, reduzieren sich die Sonderfahrten für größere Motorräder um 6 Doppelstunden

  • B auf BE, B auf C1, C1 auf C, C1 auf C1E

    • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
    • 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
    • 1 Stunde à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
  • B auf D

    Vorbesitz Klasse B weniger als zwei Jahre:

    • 45 Übungsstunden à 45 Minuten
    • 22 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
    • 14 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
    • 8 Stunde à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

    Vorbesitz Klasse B mehr als zwei Jahre:

    • 33 Übungsstunden à 45 Minuten
    • 12 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
    • 8 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
    • 5 Stunde à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
  • C auf D

    Vorbesitz Klasse C weniger als zwei Jahre:

    14 Übungsstunden à 45 Minuten

    16 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße

    8 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn

    6 Stunde à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit


    Vorbesitz Klasse C mehr als zwei Jahre:

    7 Übungsstunden à 45 Minuten

    8 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße

    4 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn

    3 Stunde à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Beschleunigte Grundqualifikation gem. BKrFQV


Der Besitz des LKW- oder Bus Führerscheins ist nicht ausreichend um im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr als Fahrer tätig zu sein.


  • Wer muss Grundqualifikation absolvieren?

    Alle Personen, die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, oder CE und D1, D1E, D oder DE erlangen und diese gewerblich für die Güter- oder Personenbeförderung nutzen wollen, müssen eine zusätzliche Grundqualifikation bestehen. 

  • Inhalt

    1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln

    2. Anwendung der Vorschriften 

    3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung Logistik

    4. Perfektionsfahrten


  • Voraussetzungen

    Grundsätzlich wird keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Kenntnisse aus der Führerscheinausbildung sollte jedoch vorhanden sein.


    Die beschleunigte Grundqualifikation darf ab dem 18. Lebensjahr (C1, C1E) abglegt werden. Diese gilt dann auch ab dem 21. Lebensjahr bei Ablegen der Klasse C, CE.

    Die beschleunigte Grundqualifikation der Klassse D darf frühestens ab dem 21. Lebensjahr abglegt werden. 


    Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschlussprüfung.


  • Gültigkeit

    gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren (siehe Module)

+49 981 / 1888 60 88
info@ava-verkehrsakademie.de

A.V.A. GmbH

Eyber Str. 89, 91522 Ansbach
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